Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an einem prorücken® Coaching-Programm
1. Coaching-Angebot und Teilnahmebedingung
Das Coaching-Angebot beinhaltet die Teilnahme an einem prorücken® Coaching-Programm über eine begrenzte Dauer und Anzahl von Coaching-Einheiten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und ist bei behandlungsbedürftigen Erkrankungen ausgeschlossen. Eine Haftung von prorücken® respektive des jeweiligen Coaches für Folgen, die aus der Teilnahme an einem Coaching-Angebot entstehen, besteht nicht.
Die Angebote dienen der Gesundheitsförderung, also der Stärkung des körperlichen, psychoemotionalen und sozialen Wohlbefindens. Es handelt sich nicht um durchgeführte therapeutische oder medizinische Behandlungen bzw. therapeutische oder medizinische Diagnostik. Die prorücken® Coaching-Programme ersetzen keine ärztliche Behandlung.
2. Anmeldung, Vertragsbeginn
Die Anmeldung zu einem Coaching-Programm gilt durch Übersendung des Anmeldeformulars, einer Zusage per E-Mail oder mündlich via Telefon als verbindlich. Teilnehmende stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zur Erstellung und Versendung der Anmeldebestätigung zu. Mit Zugang der Anmeldebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. Eine Nichtteilnahme oder ein vorzeitiges Abbrechen durch die teilnehmenden Personen befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
3. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Teilnehmende stimmen bei Vertragsbeginn der Rechnungsversendung per E-Mail zu. Das Teilnahmeentgelt ist sofort ohne Abzug mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, können nach vorheriger Absprache Teilzahlungen vereinbart werden.
4. Ausfall oder Absage von Coaching-Einheiten
Das Coaching-Programm findet innerhalb des vereinbarten Betreuungsablaufes statt. Eine Verlängerung des Betreuungszeitraumes ist nach Absprache möglich. Sollte eine Coaching-Einheit von Seiten prorücken® ausfallen, wird ein alternativer Termin innerhalb des Betreuungszeitraumes vereinbart. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
5. Sonstiges
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.