Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an prorücken® Veranstaltungen zu Prävention und Coaching

1. Anmeldung, Vertragsbeginn
Die Anmeldung von Teilnehmenden zu prorücken® Veranstaltungen gilt durch Übersendung des Anmeldeformulars, einer Zusage per E-Mail oder mündlich via Telefon als verbindlich. Teilnehmende stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zur Erstellung und Versendung der Anmeldebestätigung und Rechnung zu. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. Eine Nichtteilnahme oder ein vorzeitiges Abbrechen durch die teilnehmenden Personen  befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

2. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Teilnehmende stimmen bei Vertragsbeginn der Rechnungsversendung per E-Mail zu. Das Teilnahmeentgelt ist sofort ohne Abzug mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, können nach vorheriger Absprache Teilzahlungen vereinbart werden. 

3. Rücktritt
3.1 Teilnehmende können bis acht Wochen vor Beginn der prorücken® Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail an kontakt[at]proruecken.de zu erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet.
3.2 Erfolgt der Rücktritt innerhalb acht Wochen ist prorücken® berechtigt 100% der in Rechnung gestellten Kursgebühr zu verlangen bzw. einzubehalten, es sei denn eine geeignete Ersatzperson wird gestellt.
3.3 Falls eine Person aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann und dieses durch ärztliches Attest nachweist, wird ein mit der Person abgestimmter Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme.

4. Ausfall der Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung wegen zu geringer Personenzahl oder aufgrund von Erkrankung der Kursleitung oder sonstiger unvorhersehbarer Gründe ausfallen, werden die Teilnehmenden informiert und bekommen die Kursgebühr in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

5. Änderung im Ablauf- oder Zeitplan
prorücken® behält sich vor, gegebenenfalls Änderungen im vorgesehenen Ablauf- oder Zeitplan vorzunehmen. Dieses kann den Wechsel von Kursleitung, Personenzahl, Verlegung von Unterrichtsstunden oder des Kursraumes betreffen.

6. Haftung
Die teilnehmenden Personen besuchen die prorücken® Veranstaltungen auf eigenes Risiko und Gefahr. Dies gilt auch für die Umsetzung der Übungen im Kurs. Für Sachschäden und Personenschäden wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7. Copyright
Sämtliche Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder Weiterleitung der im Rahmen der Kurse zur Verfügung gestellten Unterlagen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von prorücken®.

Insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie Online-Workshops und -Seminaren oder Coachings per Live-Übertragung wird prorücken® schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege Informationen, Daten, Unterlagen, Kenntnisse, Know-How, Schulungsunterlagen und andere Dokumente zugänglich machen oder zur Verfügung stellen (nachfolgend insgesamt und jeweils einzeln „vertrauliche Informationen und Unterlagen“ genannt).

Hinsichtlich des Umgangs mit den vertraulichen Informationen und Unterlagen gelten für teilnehmende Personen folgende Geheimhaltungsregelungen:
a) Die teilnehmende Person ist sich bewusst, dass an den vertraulichen Informationen, hierbei insbesondere aber nicht abschließend an den Schulungsunterlagen sowie der Schulung selbst, Urheberrechte zugunsten prorücken® bestehen.

b) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die von prorücken® zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Ferner verpflichtet sich der Teilnehmer keine Aufzeichnungen oder Screenshots von der Schulung ohne vorherige Genehmigung zu erstellen.

c) Die teilnehmende Person verpflichtet sich in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten eine Vertragsstrafe an prorücken® zu zahlen. Die Höhe der festzusetzenden Vertragsstrafe bestimmt prorücken® nach billigem Ermessen. Sie wird sich mindestens auf die Höhe der Verluste belaufen, die prorücken® durch die Zuwiderhandlung entstanden ist und nicht unter € 5.001,00 liegen. Im Streitfall wird die Überprüfung der Höhe der Vertragsstrafe dem erkennenden Gericht überlassen. Weitergehende Ansprüche von prorücken®, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

8. Lizenz Gültigkeit und Refresher Kurse zur Prävention nach § 20 SGB V
In Orientierung an die Qualitätsrichtlinien des Leitfaden Prävention beträgt die Lizenz Gültigkeit der prorücken® Zertifikate ab Ausstellungsmonat und -jahr drei Jahre. Die Zertifikate können mit Besuch eines Refresher Kurses um weitere drei Jahre verlängert werden. Aufgrund der vielen Änderungen (Bestandsschutz Sicherung auf die Grundqualifikation in der ZPP Datenbank bis 31.12.2020, Corona-Situation und dadurch bedingte Sondergenehmigungen zu Online-Schulungen bis 31.12.2022) können prorücken® Lizenzen ausnahmslos durch prorücken® Refresher Kurse verlängert werden.

9. Informationsaustausch mittels Newsletter
Als praktisch einfache Lösung findet der Informationsaustausch über einen Newsletter statt. Bei Kursbuchung stimmen Teilnehmende der Versendung dieses Newsletters zu, der jederzeit wieder abbestellt werden kann.

10. Sonstiges
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Es gilt das maßgebliche Recht in Deutschland.